Praxis- und Geschäftsbedingungen
Absolute Vertraulichkeit und die Wahrung der Schweigepflicht sind für mich selbstverständlich.
Praxishonorar
Ganzheitliche Heilbehandlungen, Naturheilverfahren (wie z. B. Akupunktur, Eigenbluttherapie, Homöopathie, Neuraltherapie, manuelle Therapien ...) werden - wenn nicht anders vereinbart - nach
der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerleistungen) abgerechnet, allerdings zum 1,8 bis 3,5 fachen Satz, da dieses Gebührenverzeichnis (GebüH) seit 1985 nicht mehr
angeglichen wurde und nicht bindend ist.
Bei Abrechnungen zur Einreichung bei der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung wird nach GebüH oder Hufelandverzeichnis mit dem Faktor 2,3 bis 3,5 abgerechnet. Beachten Sie bitte, dass
die privaten Krankenkassen (dazu zählen auch Zusatzversicherungen) oft nur den 1-fachen Satz der GebüH erstatten. Die Kostenerstattungen kommen immer auf Ihren individuellen Vertrag bei Ihrer
Versicherung an. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.
Für das Erstgespräch gilt ein Mindesthonorar von 190€ für Selbstzahler (bei einer Dauer von ca. 2 Stunden a 60 Minuten auf 2 Termine verteilt. Darüber hinausgehende Zeit wird mit 40€ pro 30 Minuten berechnet. Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen. Diese Gesundheitskosten können jedoch als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel gehören die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung typischerweise zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten. Über die genauen Bestimmungen informieren Sie sich bitte beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater.
Terminvereinbarungen
Als Heilpraktikerin führe ich eine sogenannte "Bestell-Praxis", d.h. ich plane eine ganz individuelle Zeitspanne für Sie ein. So kann ich auch nicht, wie bei einer "Wartezimmer-Praxis" - wie sie in
der Regel der Hausarzt führt - bei Terminausfall einfach den nächsten Patienten behandeln. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass evtl. Terminverschiebungen oder Absagen möglichst
48 Stunden (2 Werktage) vor dem Behandlungstermin erfolgen sollten, damit ich Patienten mit längerfristigen Terminen vorziehen kann.
Für Termine, die zu kurzfristig abgesagt werden (weniger als 2 Werktage), kann ein Ausfallhonorar von 50 % des anberaumten Honorars berechnet werden. Termine die am selben Tag abgesagt werden oder
ohne Absage nicht wahrgenommen werden, kann das volle anberaumte Honorar berechnet werden, unabhängig der Begründung für die Absage.
Rechtsprechung zum Ausfallhonorar für Bestellpraxen